Beitragsordnung des Anglerklubs Gießen 1906 e.V.
(aufgrund Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 07.02.2020 in Ausführung des § 8 der Satzung des Anglerklubs Gießen e.V.)
§ 1 Jahresbeiträge
1. Der Jahresbeitrag für ordentliche (aktive) Mitglieder beträgt € 100,-
2. Der Jahresbeitrag für außerordentliche und passive Mitglieder beträgt € 40,-
3. Der Jahresbeitrag für jugendliche Mitglieder (Jungangler) beträgt € 40,-
§ 2 Aufnahmegebühren
1. Die Aufnahmegebühr für ordentliche Mitglieder beträgt € 250,-
2. Die Aufnahmegebühr für jugendliche Mitglieder beträgt € 55,-
§ 3 Ersatzleistung für nicht geleistete Arbeitsdienste
1. Der Stundensatz für nicht geleistete Arbeitsstunden beträgt € 10,- à nicht geleistete Stunde bei einer Arbeitspflicht von zwei Arbeitseinsätzen zu je vier Stunden im Geschäftsjahr.
§ 4 Ordnungsbetrag für nicht abgegebene Fangnachweise
1. Der Ordnungsbetrag für nach Maßgabe des Vorstands nicht oder nicht fristgerecht abgegebene Fangnachweise beträgt € 20,-
§ 5 Fälligkeit der Beiträge
1. Sämtliche der in den §§ 1 – 4 genannten Beiträge und Gebühren sind am 28.02. des Geschäftsjahres fällig.
§ 6 Tagesgastkarten
1. Der Betrag für Tagesgastkarten beträgt € 10,-
Anglerklub Gießen e.V. im Februar 2020
-Der Vorstand-