Beitragsordnung des Anglerklubs Gießen 1906 e.V.
(aufgrund Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 29.04.2022 in Ausführung des § 8 der Satzung des Anglerklubs Gießen e.V.)
§ 1 Jahresbeiträge
1. Der Jahresbeitrag für ordentliche (aktive) Mitglieder beträgt € 100,-
2. Der Jahresbeitrag für außerordentliche und passive Mitglieder beträgt € 40,-
3. Der Jahresbeitrag für jugendliche Mitglieder (Jungangler) beträgt € 40,-
§ 2 Aufnahmegebühren
1. Die Aufnahmegebühr für ordentliche Mitglieder beträgt € 250,-
2. Die Aufnahmegebühr für jugendliche Mitglieder beträgt € 55
§ 3 Ersatzleistung für nicht geleistete Arbeitsdienste
1. Der Stundensatz für nicht geleistete Arbeitsstunden beträgt € 10,- à nicht geleistete Stunde bei einer Arbeitspflicht von zwei Arbeitseinsätzen zu je vier Stunden im Geschäftsjahr.
§ 4 Ordnungsbetrag für nicht abgegebene Fangnachweise
1. Der Ordnungsbetrag für nach Maßgabe des Vorstands nicht oder nicht fristgerecht abgegebene Fangnachweise beträgt € 20,-
§ 5 Fälligkeit der Beiträge
1. Aufgrund der Satzung ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren vorgesehen. Mitglieder, die nicht an diesem Verfahren teilnehmen, tragen den erhöhten Verwaltungsaufwand des Vereins durch eine Bearbeitungsgebühr. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, so wird ebenfalls eine pauschale Bearbeitungsgebühr fällig.
2. Die Bearbeitungsgebühren werden vom Vorstand durch Beschluss festgesetzt und betragen aktuell 20,- € pro Jahr (kein SEPA-Lastschriftverfahren) und 10,- € pro nicht erfolgtem Bankeinzug trotz
SEPA.
3. Sämtliche der in den §§ 1 – 5 genannten Beiträge und Gebühren sind am 28.02. des Geschäftsjahres fällig.
§ 6 Tagesgastkarten
1. Der Betrag für Tagesgastkarten beträgt € 10,-
Anglerklub Gießen e.V. im April 2022
-Der Vorstand-